Aufgrund der Novellierung des Investmentgesetzes (InvG) in der Fassung des OGAW IV UmsG zum 01.07.2011 werden die Anlagebedingungen des Teilgesellschaftsvermögens Langfrist 1 an das geänderte Investmentgesetz und die aktuelle Aufsichtspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angepasst. Die neuen Anlagebedingungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und treten zum 30.09.2012 in Kraft.